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Aktuell informiert: Weiterbildungen zur neuen Finanzvermittlerrichtlinie - DVA u
Geschrieben am Montag, 23. April 2012 von 77



Es ist beschlossene Sache – das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts inklusive der Finanzanlagenvermittlungsverordnung sind in Kraft getreten. Für die Branche bedeutet das: Finanzanlagenvermittler müssen zukünftig eine Sachkundeprüfung ablegen, um ihre beruflichen Kompetenzen nachzuweisen und eine Erlaubnis für ihre berufliche Tätigkeit zu erhalten.

Die Sachkundeprüfung, die voraussichtlich ab November 2012 vor einer IHK abgelegt werden kann, gliedert sich in einen schriftlichen und einen praktischen Prüfungsteil. Im schriftlichen Prüfungsteil stehen die Anlage-Kategorien „Investmentvermögen (offene Fonds)", „geschlossene Fonds" und „geschlossene Fonds und sonstige Vermögensanlagen" zur Wahl, wenn eine beschränkte Erlaubnis angestrebt wird. Im praktischen Teil der Prüfung wird ein Kundenberatungsgespräch simuliert.

Ab September 2012 führt die Deutsche Versicherungsakademie (DVA) in Kooperation mit den BWV Regional intensive Vorbereitungskurse auf die IHK-Sachkundeprüfung an bundesweiten Standorten durch. Aktuell werden Kurse zu der Anlage-Kategorie Investmentvermögen (offene Fonds) und Kundenberatung, in Kombination mit den notwendigen allgemeinen Kenntnissen für Beratung und Vertrieb von Finanzanlageprodukten, angeboten. Die Kurse umfassen ca. acht Trainingstage vor Ort (Vermittlung von theoretischem Wissen an fünf Tagen sowie Führen eines Kundenberatungsgesprächs an drei Tagen) und werden durch Selbstlernmedien zum Vor- und Nachbereiten der Intensivtrainings unterstützt.

Für Unternehmen bietet die DVA individuelle Inhouse-Schulungen an, die speziell auf deren Bedürfnisse zugeschnitten werden können. Das Angebot reicht von der kompletten Kursdurchführung bis hin zum reinen Erwerb der Teilnehmer-/Trainerunterlagen für hausinterne Schulungen mit eigenen Referenten.

Über die Hintergründe zum Verfahren und Ablauf der Sachkundeprüfung sprach Bernd Heischmann, Produktreferent bei der Deutschen Versicherungsakademie (DVA) mit Thomas Krämer, Geschäftsführer des Bereichs Außendienstausbildung des Berufsbildungswerks der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V..

Bernd Heischmann (BH): Herr Krämer, Sie haben das Gesetzgebungsverfahren aktiv begleitet, können Sie uns das Zustandekommen erläutern?
Thomas Krämer (TK): Im Zuge der Novellierung des Gesetzes zum Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts wurde sehr schnell klar, dass für Finanzanlagenvermittler in Analogie zu den Versicherungsvermittlern ein Sachkundeprüfungsverfahren entwickelt werden sollte. Allerdings waren bzw. sind die Rahmenbedingungen unterschiedlich. Während der Versicherungsvermittler im Privatkundengeschäft zumeist die gesamte Palette der Sparten abbildet, gibt es bei den Finanzanlagenvermittlern deutlich mehr Spezialisierungen. Dabei steht der Vertrieb von Investmentfonds im Privatkundengeschäft stärker im Fokus als die anderen Anlage-Kategorien.
Wir haben uns dafür eingesetzt, dass über ein System der beschränkten Erlaubnis, gekoppelt mit einem modularisierten Prüfungsverfahren, eine angemessene Sachkundeprüfung für diejenigen Vermittler entstand, die ausschließlich Investmentfonds vermitteln und bereits die IHK-Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler oder die alte BWV-Fachmannprüfung abgelegt haben.

BH: Die Verordnung zur Sachkundeprüfung wurde Ende März durch den Bundesrat verabschiedet. Wie geht es jetzt weiter?
TK: Wir werden als Verband den DIHK und die Kammerorganisation bei der Umsetzung des Prüfungsverfahrens zum „Geprüften Finanzanlagenfachmann/-frau IHK“ unterstützen. Dabei wird es auch Abstimmungsprozesse mit anderen Interessenvertretern und Experten geben. Wir sind überzeugt, dass unsere bisherige sehr gute Zusammenarbeit mit den IHKn und dem DIHK bei den Finanzanlagenvermittler-Prüfungen fortgesetzt werden kann. Wichtig ist jetzt, dass der Rahmenplan zur Prüfung vorangetrieben wird und die Details des Prüfungsverfahrens in Satzungsform von den IHKn festgelegt werden.

BH: Sobald der Rahmenplan verabschiedet ist, könnten die ersten Prüfungen stattfinden. Wann erwarten Sie diese und wer wird die Prüfung abnehmen?
TK: Als erster Prüfungsmonat kommt November 2012 in Frage. Da die IHKn die Zuständigkeit für das Prüfungsverfahren haben, sind die Entscheidungswege klar vorgegeben. Satzung und Gebührentarif müssen von jeder beteiligten IHK in die Vollversammlung eingebracht werden. Auch wenn die Kooperation mit uns schnell und reibungslos funktioniert, sind zusätzlich wichtige formale Hürden zu nehmen, die die Zeit bis November eng werden lassen könnten. Wie sich das Prüfungsverfahren in 2013 zeitlich gestaltet, steht noch nicht fest.

BH: Es wurde im Vorfeld des Gesetzes und der Verordnung viel darüber diskutiert, welche Qualifikationen als Nachweis der Sachkunde anerkannt werden sollen. Wie hat sich der Gesetzgeber jetzt entschieden?
TK: Die Palette der gleichgestellten Abschlüsse ist groß. Deshalb hier nur ein Blick auf wichtige Branchenabschlüsse. Geprüfte Fachwirte für Versicherungen und Finanzen müssen nicht an der Sachkundeprüfung teilnehmen; auch der „Vorläufer“ dieses Abschlusses fällt unter die Gleichstellung. Bei den Kaufleuten unserer Branche ist es für die Gleichstellung wichtig, dass sie die Fachrichtung Finanzberatung belegt haben. Die geprüften BWV/IHK-Versicherungsfachleute müssen nicht erneut einen praktischen Prüfungsteil absolvieren.

BH: Herr Krämer, vielen Dank für das Gespräch.






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