Know-How für Unternehmer: Unternehmenswertermittlung
Geschrieben am Dienstag, 07. September 2010 von 27
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- Ermittlung von Substanz- und Ertragswert eines Unternehmens
- Ertragswert als Grundlage für Verhandlungen über den Verkaufspreis
Beim Verkauf eines Unternehmens ist für den Betriebseigner die Ermittlung des Unternehmenswertes wichtige Grundlage für den Verkaufsprozess: Der marktübliche Preis für sein Unternehmen wird bestimmt.
„Im Vorfeld der Verkaufsverhandlungen sollten sich Käufer und Verkäufer über wesentliche Punkte bereits einig sein. So sollte z.B. bereits geklärt werden, welche Verbindlichkeiten im Falle eines Unternehmenskaufes mit übernommen werden, da sich diese auf die Höhe des Verkaufpreises auswirken können“ rät Franchise-Experte Sven Umlauf, Vorstandsvorsitzender der FRANCHISE INVEST AG. Auch gibt er zu bedenken, dass sich beide Parteien bei Beauftragung unterschiedlicher Bewerter im Falle eines divergierenden Ergebnisses darauf einigen sollten, wie schließlich der Verkaufspreis bestimmt werden soll.
Bei der Ermittlung des Unternehmenswertes wird immer vom individuellen Unternehmen ausgegangen. Es werden bei der Bewertung prinzipiell zwei Werte ermittelt: Der Substanzwert und der Ertragswert.
Substanzwert
Der Substanzwert eines Unternehmens ist der Gesamtwert der vorhandenen Wertgegenstände; dies können beispielsweise Betriebsimmobilien, Maschinen oder Software sein. Von diesem Wert werden anschließend die zahlungsrelevanten Verbindlichkeiten des Betriebes abgezogen, sofern diese vom Firmenkäufer übernommen werden.
Ertragswert
Mit dem wichtigeren Ertragswert kann der zukünftige Unternehmenseigner ermitteln, welche Gewinne mit dem potentiellen neuen Betrieb gemacht werden können. Die Grundlage für die Ertragseinschätzung bildet eine Analyse der vergangenen, aktuellen und zukünftigen Ertragslage des Betriebes. Um bestimmen zu können, welche Betriebsgewinne in der Zukunft zu erwarten sind, ist es nötig, die künftige Unternehmensentwicklung zu prognostizieren. Dies geschieht mit Hilfe von Planungsrechnungen.
Der Ertragswert wird mittels zweier Faktoren berechnet: Dies ist zum einen der erwartete zukünftige Gewinn und zum anderen der interne Zins, auch Kapitalisierungszins genannt. Der Ertragswert ergibt sich durch die Division des künftigen Ertragsüberschusses durch den Kapitalisierungszins.
Der zukünftig erwartete Gewinn wird auf der Grundlage der Vergangenheitswerte geschätzt. Der Kapitalisierungszins hat einen großen Einfluss auf den Ertragswert und setzt sich aus mehreren Zinssätzen (Basiszinssatz für die Verzinsung einer alternativen risikolosen Kapitalanlage, Immobilitätszuschlag, Abzug für Inflationsschutz, Risikozuschlag) zusammen. Die Prozentwerte werden aufsummiert und ergeben schließlich den Kapitalisierungszinsfuß. Je höher dieser Zinssatz ist, desto niedriger wird der Unternehmenswert ausgewiesen und andersherum.
Zu beachten ist, dass sich zukünftige Unternehmensgewinne niemals ganz zweifelsfrei prognostizieren lassen. Trotzdem ist der nicht ganz genau abschätzbare Ertragswert im Falle eines Unternehmensverkaufes sehr viel wichtiger als der viel einfacher zu ermittelnde Substanzwert. Der Ertragswert ist auch der Wert, auf den Banken bei Kreditvergabe zurückgreifen, wenn die Kreditsumme höher ist als die vorhandenen Sicherheiten.
„Der Unternehmenswert wird fast ausschließlich durch den Ertragswert definiert. Er ist der wichtigste Orientierungswert für die Vertragsverhandlungen“, sagt Sven Umlauf, der mit dem Portal FRANCHISE-TRANSFER eine Plattform bietet, die den Verkauf und Kauf von Franchiseunternehmen anbahnt. „Verkäufer und Käufer müssen dennoch ihre individuellen Wertunter- und Wertobergrenzen setzen und sich dann auf einen gemeinsamen Preis einigen“, so Umlauf weiter.
Weitere Informationen über das Portal, das Verkauf und Kauf von Franchisebetrieben anbahnt und auch einen kostenlosen Ratgeber zum Thema anbietet, unter www.franchise-transfer.de.
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