|
Der Begriff Franchising oder Konzessionsverkauf bezeichnet eine Geschäftsmethode (Vertriebssystem im Einzelhandel), bei der ein Franchisegeber einem Franchisenehmer die regionale Nutzung eines Geschäftskonzeptes gegen Entgelt zur Verfügung stellt (Weitergabe eines Geschäftskonzepts). Weitere Bedeutungen: Alleinverkaufsrecht, Konzessionserteilung, Lizenzvergabe, Selbstbehalt, Stimmrecht, Verkaufskonzession Grundlagen Das Franchising ist als neuere Vertragsform weder im Bürgerlichen Gesetzbuch noch im Handelsgesetzbuch geregelt. Der Franchisenehmer ist stärker in das Vertriebssystem des Franchisegebers eingebunden, als der bloße Vertragshändler. Franchising wird von Großunternehmen mit einer weit verzweigten Filialstruktur angewendet, um die Filialleiter in eine Scheinselbständigkeit zu überführen. Obwohl
völlig vom Zentralunternehmen abhängig, haben diese keinen Arbeitnehmerschutz. Die Angestellten des Franchisenehmers arbeiten durch diese Struktur in einem Kleinbetrieb, was das Geltendmachen von Arbeitnehmerrechten erschwert. Der Franchisenehmer verkauft seine Erzeugnisse oder seine Dienstleistung zwar rechtlich selbständig, zahlt jedoch Gebühren für die Verwendung einheitlicher Ausstattung, eines einheitlichen Namens und Auftretens nach außen, eines Symbols oder zur
Nutzung einer Marke und eines einheitlichen Vertriebssystems sowie oftmals für gemeinsame Buchhaltung. Der Franchisegeber bildet den Franchisenehmer aus, er überprüft die Umsetzung des Konzeptes und darf Anweisungen erteilen.Der Franchisenehmer ist dennoch Händler im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. |