Vorteile für den Franchise-Nehmer - Der Eintritt in den
Markt wird beschleunigt, weil das System bekannt und etabliert ist.
- Der Franchise-Nehmer hat Gebietsschutz.
- Der Franchise-Geber stellt ein getestetes Geschäfts-Konzept und dazu ein komplettes Leistungspaket zur Verfügung.
- Der Franchise-Geber hat durch langjähriges Marketing ein gutes Image aufgebaut und pflegt dieses permanent.
- Die Kreditwürdigkeit ist bei Banken höher, da das unternehmerische Risiko reduziert ist.
- Der FN kann Größenvorteile (z.B.
bei Werbeaktionen oder Einkäufen) nutzen.
- Der Franchise-Nehmer ist dennoch selbständiger Unternehmer.
Vorteile für den Franchise-Geber - Der Franchise-Geber nutzt insbesondere die Bereitschaft des Franchise-Nehmers als selbständiger Unternehmer.
- Wenn ein vorhandener Betrieb als Franchise-Nehmer übernommen wird, kann sofort auf ein laufendes Geschäft und einen festen Kundenstamm zurückgegriffen werden.
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Der Franchise-Geber kann den erheblichen Aufwand eines Filialsystems vermeiden, und ein für sein Unternehmen zugeschnittenes Vertriebsnetz aufbauen.
- Der Franchise-Geber kann sein marktbewährtes System und Know-how mit einem recht geringen Kapitaleinsatz vermarkten.
- direkterer und zugleich mittelfristig Kapital schonenderer Marktzugang
- Rationalisierung, größere Effizienz des Systems am Markt
- steigenden Attraktivität bei den Lieferanten
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schnellere Expansionsmöglichkeiten
- Markt-, Kunden- und Partnernähe
StatistikDie wichtigsten Franchise-Aktivitäten in Deutschland - Einzelhandel 32,5 %
- Hotellerie und Gastronomie 8,4 %
- Makeln und Vermitteln 8,3 %
- Schulung und Beratung 7,2 %
- Büroarbeit und Geschäftshilfe 6,5 %
- Personenbetreuung u. -pflege 6,1 %
- Transport und Zustellung 5,1 %
- Reparatur und Renovierung 4,8 %
-
Herstellung und Verarbeitung 4,7 %
Quelle: Fachverlag U. Kessler, Erhebung bei 941 Franchise-/Lizenzgebern, (Stand: 8/2002). Risiken Trotz praktischer Vorteile kann es vor allem bei kleineren und markenschwachen Franchisegebern (FG) vorkommen, dass die Systempartnerschaft wenig oder nichts wert ist (Adverse Selection). Fälle, in denen der Franchisenehmer einige dutzend
Seiten wertlose Marketingsprüche und die Verpflichtung bei einem bestimmten Großhändler einzukaufen teuer erstehen, kommen immer wieder vor. Im Fall langfristiger Abnahmeverpflichtungen ohne präzise Marketing- und Schulungsleistungen beziehungsweise ohne verbindliche Zusage einer Verwaltungsdienstleistung für den Franchisenehmer kann sich die sonst sinnvolle Idee der Arbeitsteilung und Systempartnerschaft somit auch als wenig seriöse
Methode einer Distributionspolitik darstellen, die darüber hinaus i.d.R. noch nicht einmal rechtlich beanstandet werden kann. Für den FG ist es immer ein gewisses Risiko, dass er nicht den direkten Kontakt zu seinen Kunden hat, sondern auf die Arbeit und den Umgang seiner FN angewiesen ist. Eine schlechte Kundenbetreuung eines FN könnte Auswirkungen auf das gesamte Produkt haben. - Beispiel: Die "Finger im Salat"-Affäre. Eine Kundin in den USA hatte im Juni
2005 die Restaurantkette "Applebee's" (eine der größten Familienrestaurantketten der USA mit 1700 Filialen) verklagt, weil sie angeblich eine Fingerkuppe nebst Fingernagel in ihrem Salat gefunden hatte. Die Börse reagierte, die Applebee's-Aktie an der Nasdaq rutschte nach bekannt werden prompt um 3,2 Prozent ab. (Quelle: Spiegel Online; http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,362812,00.html 10.07.05 1050
Uhr)
Ein Nachteil für den Franchise-Nehmer ist ebenfalls, dass ihr Unternehmensgewinn durch direkte und indirekte Abgaben geschmälert wird. Auch können die Verträge von den FG zu umfangreich und dauerhaft gestaltet sein, was dann im Falle eines nicht aufgehenden Marketingkonzeptes oder eines ungeeigneten bzw. schlechten Produktes des FG's dem FN schadet. |