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Gründungszuschuss und Einstiegsgeld wurden bewilligt.
Geschrieben am Dienstag, 13. Februar 2007 von 27



Alle Gründungsprojekte wurden nach qualifizierter Begutachtung gefördert!

Alle Gründungsprojekte, die von der Unternehmensberaterin Kerstin Neumann begutachtet wurden, sind ausnahmslos für alle Kunden mit dem Gründungszuschuss (früher Überbrückungsgeld und „Ich – AG“) oder dem Einstiegsgeld für ALG II Empfänger beschieden worden.
Und das in jedem Bundesland von Deutschland!


Alle Gründungsprojekte wurden nach qualifizierter Begutachtung gefördert!

Alle Gründungsprojekte, die von der Unternehmensberaterin Kerstin Neumann begutachtet wurden, sind ausnahmslos für alle Kunden mit dem Gründungszuschuss (früher Überbrückungsgeld und „Ich – AG“) oder dem Einstiegsgeld für ALG II Empfänger beschieden worden.
Und das in jedem Bundesland von Deutschland!

Dieses hervorragende und stolze Ergebnis führt Kerstin Neumann auch darauf zurück, dass sie
Wert darauf legt, dass jedes Gründungsprojekt der zukünftigen Unternehmer und Unternehmerinnen ernst genommen wird. Ihr liegt vor allem das zukünftige Leben der Gründer als glückliche Unternehmer am Herzen! Über diese Verantwortung ist man sich bei der Unternehmensberatung Olaf Hoprich und Kerstin Neumann GbR in Berlin sehr bewusst.
Das bedeutet, dass eine Art Begutachtung der vorgelegten Gründungsunterlagen vorgenommen wird und nicht nur ein oberflächliches und schnelles Lesen stattfindet.

Für die Beantragung des Gründungszuschusses für Arbeitslosengeld I Empfänger und dem
Einstiegsgeld für Arbeitslosengeld II Empfänger, benötigen die zukünftigen Unternehmer/innen eine so genannte „Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung“.
Es handelt sich um ein Formular mit 11 entscheidenden Fragen zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit eines Gründungsprojektes. Ohne eine positive Stellungnahme von der fachkundigen Stelle ist eine Förderung nicht möglich.
Ein negatives Ergebnis der Überprüfung bedeutet, dass „mit dem Vorhaben der Aufbau einer tragfähigen Existenzgründung insgesamt nicht realisierbar scheint“ (Original Formulartext).

Der Gründer und das Projekt werden an den eigenen Worten und Zahlen „gemessen“.
Wo es erforderlich ist, wird ausführlich schriftlich oder mündlich Feed-back zum Projekt gegeben.
Nicht selten erhält ein Gründer mehr als eine Din A 4 Seite vertrauliche Kommentare, Anregungen und Verbesserungsvorschläge von Kerstin Neumann und das ist sogar im Preis sogar inbegriffen!
Hier gibt es kein Stundenhonorar nach Aufwand, sondern pro Auftrag werden zurzeit pauschal 49 € für den zukünftigen Unternehmer/in oder die zukünftige Unternehmerin fällig.

Aber Achtung! Immer wieder unterschätzen gerade Gründer mit Arbeitslosengeld II Anspruch die Qualität der eigenen Gründungsunterlagen. Die Schwierigkeit dieser Gründungsprojekte liegt u.a. darin, im Plan nachweislich in absehbarer Zeit von der Unterstützung des ALG II Geldes wegzukommen. Der zuständige Fallmanager will kurzfristig in 3 – 6 Monaten Erfolge sehen und das nicht nur im Plan, sondern auch in der Wirklichkeit nach Gründung.

Und so schwer ist eine vernünftige Umsatz- und Kostenplanung für ein zukünftiges Unternehmen
nicht. Es ist mit einer qualifizierten Haushaltsbuchführung zu vergleichen.
Jedes Projekt muss für das erste Gründungsjahr eine monatliche Übersichtsliste erstellen und die geplanten Umsatz- und betrieblichen Kostenströme darstellen. Wichtige Faktoren sind z.B. die
betrieblichen Kosten von den privaten Kosten zu trennen.

Häufig wird in den Gründungsprojekten nicht an die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gedacht. Bei der privaten Kostenplanung achtet so manch ein Gründer nicht darauf, dass er z.B. aufgrund seiner Berufsbranche pflichtversichert ist beim Rentenversicherungsträger oder sich bei der Künstlersozialkasse Krankenversichern kann/muss.

Das Team der Unternehmensberatung Olaf Hoprich und Kerstin Neumann GbR berät zu allen Fragen
und bietet umfassende Dienstleistungslösungen für Jedermann an. Informationen sind z.B. unter www.okzielerreicht.de zu finden. Man kann sich einfach per E-Mail informieren und bekommt bereits alle wichtigen Informationen für eine Zusammenarbeit. Über Kerstin Neumann und ihre Kunden erfährt man mehr unter www.kfw-beraterboerse.de unter Angabe des Beratersuchnamen: Kerstin Neumann. Ein Service der KfW- Förderbank und dem Bundesministerium für Wirtschaft.






Gründungszuschuss und Einstiegsgeld wurden bewilligt.

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