Startseite | Über VertriebsOffice | Ihre Werbung | Expertenteam | Archiv | Presse | Suche | Kontakt | Datenschutz | Impressum
Sie sind nicht angemeldet

So geht\'s

Partner stellen sich vor

6900 Bregenz

Neways - Master & Double & Crystal Diamond

 

Network Marketing,World-Domain-Marketing

24783 

verschiedene Systeme da die Tätigkeit selbstständi

40878 Ratingen

Bios Life Franchise - Unicity International

38440 Wolfsburg

HERBALIFE International Deutschland GmbH

 Hier mit dabei sein ...

FaceBook

Umsetzung der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO)
Geschrieben am Mittwoch, 21. Mai 2008 von 77



Am 01. Juni 2008, findet in Potsdam eine berufliche Weiterbildung zum Thema Versammlungsstättenverordnung statt.

„Umsetzung Versammlungsstättenverordnung
- Fragen der Organisation für den Betrieb“

Die MVStättV, die in fast allen Bundesländern bereits umgesetzt worden ist, bildet mit ihren Betriebsvorschriften den Rahmen, in dem sich die Organisation der Versammlungsstätte bewegen muss. In der MVStättV werden dem Betreiber und Veranstalter konkrete Aufgaben übertragen, die er selber wahrnehmen oder delegieren kann. Bestimmte Aufgaben sind Verantwortlichen Personen mit entsprechender Qualifikation zu übertragen. Hier besteht eine sog. Delegationspflicht. Die Auswahl des geeigneten Personals und qualifizierten Personal für diese Aufgabe ist hier bereits oft die erste Schwierigkeit bei der Delegation. Darüber hinaus sind bei der Delegation der Aufgaben auf die ausgewählten Personen, bestimmte Grundregeln zu beachten, damit diese die Führungskraft auch wirklich entlasten.

Während des Seminars werden folgende Themen behandelt:
# Betreiberverantwortung
# Besondere Betreiberpflichten der MVStättV
# Delegationsmöglichkeiten/Delegationspflichten der MVStättV
# Grundregeln der Pflichtübertragung
# Verantwortliche Personen (Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik, Betreiber, Veranstalter, Sachkundige Aufsichtsperson)
# Empfehlung zur sicheren Handhabung der Betreiberverantwortung
# Möglichkeiten der Umsetzung in Versammlungsstätten

Es wird auf die jeweilige VStättVO konkret eingegangen.

Zielgruppe: Mitarbeiter und Führungskräfte in Versammlungsstätten (Bürgerhäuser, Sportstätten, Schulverwaltungsämter, Kulturämter, Wirtschaftsförderungen.

Referenten: Kerstin Klode Dipl. Finanzwirtin

Termin: 01. Juli 2008

Veranstaltungsort: Potsdam
Datum: 01. Juli 2008
Uhrzeit: 09.30 bis 17.00 Uhr
Seminargebühr: 250,00 € zzgl. 19 % Mehrwertsteuer
(inkl. Tagungsgetränke und Seminarunterlagen)

Fragen zur Anmeldung: BWU Bauen + Werben, Herr Richter, Tel: 0335/55 62 532
Fragen zum Inhalt: Kerstin Klode, Tel: 0335 / 400 89 75
weitere Infos unter: www.seminarorganisator.de
und www.kerstin-klode.de






Umsetzung der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO)

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden

Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.


Die letzten 5 Artikel


Artikel-Archiv

Einstellungen

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Artikel Bewertung

Ergebnis: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich die Zeit und bewerten diesen Artikel:
Excellent
Sehr gut
Gut
Okay
Schlecht

Verwandte Links

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema :

Alle Logos und Warenzeichen auf dieser Seite sind Eigentum der jeweiligen Besitzer und Lizenzhalter.
Im übrigen gilt Haftungsausschluss. Weitere Details finden Sie im Impressum.

Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Diese Webseite basiert auf pragmaMx 1.12.3.

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2020 - 2024 by vertriebsoffice