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Alle Infos zum Qualifizierungschancengesetz

03.12.2019
Mit Beginn des Jahres 2019 ist deutschlandweit das Qualifizierungschancengesetz in Kraft getreten. Das neue Gesetz zur Weiterbildung von Beschäftigten brachte einige Änderungen mit sich. Damit Mitarbeiter und Arbeitgeber die neuen Finanzierungschancen nutzen können, erklären wir, was es mit dem Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung auf sich hat.



Neue Möglichkeiten der Weiterbildungsförderung


Dank neuer Regeln ermöglicht das Qualifizierungschancengesetz der Politik viele Optionen zur Weiterbildungsförderung, welche bislang nur einem eingeschränkten Personenkreis zur Verfügung standen. Unternehmen sind dank des neuen Gesetzes finanziell flexibler wenn es um die Weiterbildung ihrer Beschäftigten geht.

Dass Weiterbildung nach dem Studium oder der Ausbildung wichtig ist, davon sind viele überzeugt. Nicht zuletzt wegen der Digitalisierung gestaltet sich die Arbeitswelt komplett um. Wer in der Arbeitswelt 4.0 Karriere machen möchte, muss umdenken, sich neue Fähigkeiten aneignen und mit dem Puls der Zeit gehen.

Diese Neuerungen bringt das Qualifizierungschancengesetz


Weiterbildungsförderung ist nicht neu, doch dank Inkrafttreten des neuen Gesetztes findet hier nun ein Umdenken statt. Ab sofort können nicht mehr nur die Weiterbildungskosten Geringqualifizierter und älterer Menschen übernommen werden. Beschäftigte, deren berufliche Tätigkeit durch neue Technologien ersetzt wird oder deren Beruf vom strukturellen Wandel bedroht wird, können ebenfalls eine Weiterbildungsförderung erhalten – und das vollkommen unabhängig vom Alter und anderen Faktoren.

Um herauszufinden, wie sich die finanzielle Förderung von Weiterbildungen im Einzelnen gestaltet, werden Betriebe in verschiedene Größenordnungen unterteilt:

  • - Betriebe bis 10 Mitarbeiter
  • - Betriebe bis 250 Mitarbeiter
  • - Betriebe bis 2.500 Mitarbeiter
  • - Betriebe ab 2.500 Mitarbeitern





Dabei gilt eine feste Regel: Je größer das Unternehmen ist, umso geringer fällt der Zuschuss aus. Dennoch können auch große Unternehmen eine finanzielle Förderung erhalten. Das gab es bisher nicht.

Die größte Förderung erhalten Kleinstunternehmen, in denen weniger als 10 Beschäftigte arbeiten. Hier können die kompletten Weiterbildungskosten von der Arbeitsagentur übernommen werden. Außerdem gibt es zusätzlich einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt von bis zu 75 Prozent. Voraussetzung dafür ist, dass der Mitarbeiter während seiner Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme nicht gearbeitet hat. Bei kleinen und mittleren Unternehmen werden die Lehrgangskosten mit bis zu 50 Prozent bezuschusst, die Lohnfortzahlungen liegen bei bis zu 50 Prozent.

Wie erhalten Unternehmen die Förderung?

Bevor die Förderung beantragt wird, empfiehlt es sich, im Unternehmen zunächst den Qualifizierungsbedarf zu ermitteln. Ist dieser gegeben, sollte ein Kontakt zum persönlichen Ansprechpartner im Arbeitgeberservice hergestellt werden. Anschließend werden die individuellen Voraussetzungen geprüft und ein Bildungsgutschein ausgestellt. Dieser kann direkt beim Bildungsträger eingelöst werden. Inwieweit der Lohnausfall finanziell unterstützt wird, kann ebenfalls mit der Arbeitsagentur geklärt werden.

Damit der Weiterbildungsförderungsantrag genehmigt wird, muss die Maßnahme bei einem zertifizierten Bildungsträger stattfinden. Weil es sich um eine Förderung handelt, bei der die zukünftigen beruflichen Herausforderungen des Mitarbeiters im Vordergrund stehen, werden auch nur solche Maßnahmen gefördert. Außerdem muss die Weiterbildung mehr als 160 Stunden umfassen.

Welche weiteren Voraussetzungen müssen erfüllt werden?


Erfahren Sie, welche Voraussetzungen außerdem erfüllt werden müssen, damit die Qualifizierungsmaßnahme entsprechend gefördert wird:

  • - letzte Ausbildung des Mitarbeiters liegt mindestens 4 Jahre zurück (Ausnahmen möglich!)
  • - letzte Weiterbildung nach dem Qualifizierungschancengesetz liegt mindestens 4 Jahre zurück (Ausnahmen möglich!)
  • - die Weiterbildung wird nicht vom Betrieb selbst durchgeführt


Werden diese Voraussetzungen erfüllt und die Maßnahme nach dem Qualifizierungschancengesetz gefördert, profitieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen.






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