Startseite | Über VertriebsOffice | Ihre Werbung | Expertenteam | Archiv | Presse | Suche | Kontakt | Datenschutz | Impressum
Sie sind nicht angemeldet

So geht\'s

Partner stellen sich vor

31157 Sarstedt

2joy innovations

42799 Leichling

TelDaFax-Network

32584 

VEGAS COSMETICS

66839 Schmelz

LR Health & Beauty Systems

26954 Nordenham

XOOMA Worldwide Inc. Hampton USA

 Hier mit dabei sein ...

FaceBook

Kündigung und nun? Was es zu beachten gilt.

02.07.2020



Eine Kündigung des Jobs ist immer mit viel Stress und vielen Veränderungen verbunden. Egal ob das Beachten der gesetzlichen Kündigungsfrist oder das Erstellen eines qualifizierten Arbeitszeugnisses, wir erklären ihn, welche Rechte Arbeitnehmer und -geber haben und was sie auf jeden Fall beachten sollten.

Das (qualifizierte) Arbeitszeugnis

Sobald die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit beendet wird, hat der Arbeitnehmer den Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. In diesem stehen u.a. Art und Dauer der Tätigkeit, die Leistungen und der Stand der Kenntnisse. Ebenso wird im Arbeitszeugnis auch das Verhalten des Arbeitnehmers bewerten. Im qualifizierten Arbeitszeugnis werden, zusätzlich zu den Inhalten des normalen Zeugnisses, auch noch die sozialen Fähigkeiten (sog. Soft Skills) bewertet. Weit verbreitet ist das Erstellen von Arbeitszeugnissen mithilfe von technischer Software, wie z.B. dem Zeugnis Generator von Haufe. Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis verfällt übrigens nach 3 Jahren.

Kündigungsfrist als Arbeitnehmer

Für den Fall, dass Sie Ihren Job wechseln wollen, müssen Sie die einzuhaltende Frist für die Kündigung wissen. Diese kann sich entweder aus Ihrem Arbeitsvertrag, einem angewendeten Tarifvertrag oder, wenn nichts dergleichen vereinbart wurde, aus dem Gesetz ergeben (§ 622 BGB). Dem Gesetz zufolge können Sie, wenn Sie Arbeitnehmer sind, mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Diese Frist ist durch den Arbeitsvertrag übrigens nicht verkürzbar, aber Sie kann verlängert werden. Sollte es zwischen den Regelungen in Tarifvertrag und Arbeitsvertrag unterschiedliche Angaben zur Kündigungsfrist geben, so gilt (wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber an den Vertrag gebunden sind) die für den Arbeitnehmer günstigere Regelung.

Kündigungsfrist als Arbeitgeber

Auch bei einem loyalen Mitarbeiter kommt der Arbeitgeber nicht immer um eine Kündigung herum. Rationalisierung ist der Begriff, der viele Arbeitsplätze wackeln lässt. Doch auch ungebührliches Verhalten oder eine chronische Krankheit mit etlichen Fehlzeiten kann zu einer Kündigung durch den Arbeitgeber führen. Anders als bei der Kündigung durch den Arbeitnehmer, können für den Arbeitgeber längere Fristen ergeben. Diese sind im § 622 BGB übersichtlich aufgeführt und reichen von zwei Wochen (bis zu 6 Monate Beschäftigungsdauer) bis hin zu 7 Monaten (bei über 20 Jahren Beschäftigungsdauer).




Kündigung von Beamten

Das Verhältnis zwischen Beamten und dem Staat ist auf Lebenszeit angelegt. Nur grobes Fehlverhalten oder Zweifel an der gesundheitlichen, charakterlichen oder fachlichen Eignung können zu einer Entlassung führen. Ebenso kann der Beamte auch einen Antrag auf Entlassung formulieren. Jedoch verliert er dadurch jegliche Pensionsansprüche.

Kündigung - was man beachten muss

Sollten Sie, sei es als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, eine Kündigung aussprechen wollen, so müssen Sie auf alle Fälle die Kündigungsfristen beachten. Ohne richtiges Einhalten der Frist, besteht ein Beschäftigungsverhältnis weiter fort. Ebenso hat der Arbeitnehmer den Anspruch auf ein (qualifiziertes) Arbeitszeugnis, welches heutzutage jedoch sehr simpel durch verschiedene Softwares erstellt werden kann. Sollte es bei der Kündigung Uneinigkeit oder Streit geben, so ist der letzte Weg, der Schritt vor das Arbeitsgericht. Dort entscheiden dann Richter über die Gültigkeit einer Kündigung oder die Richtigkeit/Zulässigkeit eines Arbeitszeugnisses. Die Klage sollte jedoch spätestens drei Wochen nach Zustellung der Kündigung erfolgen. Sonst gilt sie als akzeptiert.






Kontakt-Informationen:



Hiermit versichere ich, dass die von mir eingestellten Inhalte der Wahrheit entsprechen. Sie ist frei von Rechten Dritter und steht zur Veröffentlichung bereit. Die Haftung für eventuelle Folgen übernimmt der Eintrager und nicht LayerMedia, Inc.


[ Anfrage per Mail | Fehlerhaften Inhalt melden | Druckbare Version | Diesen Beitrag an einen Freund senden ]

Verwandte Themen

1. Vertriebswissen - die Bedeutung von Onlinekommunikation im Vertrieb
2. Professionelle Telefonansagen regelmäßig wechseln
3. Kündigung und nun? Was es zu beachten gilt.
4. So professionalisieren Sie ihre Logistikprozesse
5. Alle Infos zum Qualifizierungschancengesetz
6. Wichtige Ausgaben für Start-ups und junge Unternehmen
7. Vertriebswandel: Bewusst planen
8. Optimale Büroorganisation – Ordnung spart Zeit und Geld
9. Studium- oder Ausbildungsende sind kein Abschluss sondern Grundlagen zur Weiterbildung
10. Frische Ideen für OnPack-Promotion


Über den Autor

Werbung

Werbung




Login

Benutzername:

Passwort:

Sponsoren

fabino - News von Erzeugern und Herstellern von Lebensmitteln, Geträ:nken und Zutaten

Anzeige

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 460
Registriert Heute: 1
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 40


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.

Terminkalender

Dezember 2024
  1
2 3 4 5 6 7 8
9 10 11 12 13 14 15
16 17 18 19 20 21 22
23 24 25 26 27 28 29
30 31  
Termin vorschlagen Termin vorschlagen

Ausstellungen
Kongresse
Messen
Sonstige
Treffen
Veranstaltung

Diskussionsforen


Aktuelle Beiträge ...

Sucht jemand einen alten Unimog?

Gebrauchte Pferdeanhänger zum Bestpreis

Auf der Suche nach Schauspiel-Jobs?

Ihr Vertreter in Russland

Ihr Vertreter in Russland

Ihre Hände auf die richtige Die Besten Größe Nike Free Tenni

500-2.000 Euro/Tag mit Promotion-Stand-Tätigkeit in München

Nutzen Sie die Gunst der Stunde mit dem neuen M-Commerce

Visitenkarten

Tagungsraum Hamburg

Diskutieren Sie hier ...

Handelsvertreter

Direktvertrieb

Network Marketing & MLM

Vertriebsmitarbeiter

Partnerprogramme

Franchising

Motivation

Weiterbildung

Fehler rund um den Vertrieb

Alle Logos und Warenzeichen auf dieser Seite sind Eigentum der jeweiligen Besitzer und Lizenzhalter.
Im übrigen gilt Haftungsausschluss. Weitere Details finden Sie im Impressum.

Die Inhalte dieser Seite sind als RSS/RDF-Quelle verfügbar.

Diese Webseite basiert auf pragmaMx 1.12.3.

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 2020 - 2024 by vertriebsoffice