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Kündigung und nun? Was es zu beachten gilt. | |
Eine Kündigung des Jobs ist immer mit viel Stress und vielen Veränderungen verbunden. Egal ob das Beachten der gesetzlichen Kündigungsfrist oder das Erstellen eines qualifizierten Arbeitszeugnisses, wir erklären ihn, welche Rechte Arbeitnehmer und -geber haben und was sie auf jeden Fall beachten sollten. Das (qualifizierte) ArbeitszeugnisSobald die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit beendet wird, hat der Arbeitnehmer den Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. In diesem stehen u.a. Art und Dauer der Tätigkeit, die Leistungen und der Stand der Kenntnisse. Ebenso wird im Arbeitszeugnis auch das Verhalten des Arbeitnehmers bewerten. Im qualifizierten Arbeitszeugnis werden, zusätzlich zu den Inhalten des normalen Zeugnisses, auch noch die sozialen Fähigkeiten (sog. Soft Skills) bewertet. Weit verbreitet ist das Erstellen von Arbeitszeugnissen mithilfe von technischer Software, wie z.B. dem Zeugnis Generator von Haufe. Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis verfällt übrigens nach 3 Jahren.Kündigungsfrist als ArbeitnehmerFür den Fall, dass Sie Ihren Job wechseln wollen, müssen Sie die einzuhaltende Frist für die Kündigung wissen. Diese kann sich entweder aus Ihrem Arbeitsvertrag, einem angewendeten Tarifvertrag oder, wenn nichts dergleichen vereinbart wurde, aus dem Gesetz ergeben (§ 622 BGB). Dem Gesetz zufolge können Sie, wenn Sie Arbeitnehmer sind, mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Diese Frist ist durch den Arbeitsvertrag übrigens nicht verkürzbar, aber Sie kann verlängert werden. Sollte es zwischen den Regelungen in Tarifvertrag und Arbeitsvertrag unterschiedliche Angaben zur Kündigungsfrist geben, so gilt (wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber an den Vertrag gebunden sind) die für den Arbeitnehmer günstigere Regelung.Kündigungsfrist als ArbeitgeberAuch bei einem loyalen Mitarbeiter kommt der Arbeitgeber nicht immer um eine Kündigung herum. Rationalisierung ist der Begriff, der viele Arbeitsplätze wackeln lässt. Doch auch ungebührliches Verhalten oder eine chronische Krankheit mit etlichen Fehlzeiten kann zu einer Kündigung durch den Arbeitgeber führen. Anders als bei der Kündigung durch den Arbeitnehmer, können für den Arbeitgeber längere Fristen ergeben. Diese sind im § 622 BGB übersichtlich aufgeführt und reichen von zwei Wochen (bis zu 6 Monate Beschäftigungsdauer) bis hin zu 7 Monaten (bei über 20 Jahren Beschäftigungsdauer).Kündigung von BeamtenDas Verhältnis zwischen Beamten und dem Staat ist auf Lebenszeit angelegt. Nur grobes Fehlverhalten oder Zweifel an der gesundheitlichen, charakterlichen oder fachlichen Eignung können zu einer Entlassung führen. Ebenso kann der Beamte auch einen Antrag auf Entlassung formulieren. Jedoch verliert er dadurch jegliche Pensionsansprüche.Kündigung - was man beachten mussSollten Sie, sei es als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, eine Kündigung aussprechen wollen, so müssen Sie auf alle Fälle die Kündigungsfristen beachten. Ohne richtiges Einhalten der Frist, besteht ein Beschäftigungsverhältnis weiter fort. Ebenso hat der Arbeitnehmer den Anspruch auf ein (qualifiziertes) Arbeitszeugnis, welches heutzutage jedoch sehr simpel durch verschiedene Softwares erstellt werden kann. Sollte es bei der Kündigung Uneinigkeit oder Streit geben, so ist der letzte Weg, der Schritt vor das Arbeitsgericht. Dort entscheiden dann Richter über die Gültigkeit einer Kündigung oder die Richtigkeit/Zulässigkeit eines Arbeitszeugnisses. Die Klage sollte jedoch spätestens drei Wochen nach Zustellung der Kündigung erfolgen. Sonst gilt sie als akzeptiert. | |
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